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15.01.2024 17:37 Alter: 105 days
Kategorie: Kurznachrichten

Höherer Mindestlohn ab 1. Januar 2024


Ab dem 1. Januar 2024 freuen sich wieder viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn bzw. mehr Netto vom Brutto. Das gilt auch für die Beschäftigten in den Sportvereinen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nun 12,41 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt dementsprechend von bisher 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Und im Midijob gibt es beim Verdienst eine untere Grenze von 538,01 Euro, die obere Grenze von 2.000 Euro im Monat bleibt bestehen.

Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist.

Mehr Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek.